GUTE NACHRICHT FÜR ALLE, DIE BEREITS „GEBOOSTERT“ SIND!

Die Bayerische Infektionschutzmaßnahmenverordnung wurde in einigen Bereichen zum 15. Dezember angepasst und bis zum 12.01.2022 verlängert.

Wer nach seiner vollständigen Immunisierung eine weitere Auffrischimpfung erhalten hat („Booster“), braucht ab dem 15.12.2021 keinen ergänzenden Test mehr um Zugang zum Fitnessstudio zu erhalten.

Diese Regelung greift für jeden vollständig Immunisierten 15 Tage nach der Auffrischungsimpfung. Die Auffrischimpfung, ersetzt den Test im 2Gplus-Bereich.

Solltest Du bereits „geboostert“** sein, ergänze bitte am Empfang Deinen Impfstatus.

**Als geboostert gelten Menschen, die eine Auffrischimpfung nach einer Grundimmunisierung erhalten haben. Auch diejenigen, die zuerst mit Johnson & Johnson und dann mit einem mRNA-Impfstoff (Moderna, Biontech) zweitgeimpft wurden, gelten als geboostert. Desweiteren gilt als geboostert, wer genesen ist und dann zwei Impfungen erhalten hat. Information zum Boosterstatus ohne Gewähr, da die geänderte Verordnung noch nicht vorliegt.